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Leistungsvoraussetzung / WZW
Kündigung, reps. Wechsel OKP (ordentliche Krankenpfelgeversicherung)
Prämienhöhe OKP, Grundsatz
obligatorisch versicherte Personen
Inhalt OKP / Kostenbeteiligung
Zugelassene Rechtsformen nach KVV Art. 12 und VAG Art. 7 VAG = Versicherungsaufsichtsgesetz
Es werden nur 6 Karten pro Paket angezeigt. Mit einem Abo erhälst du Vollzugriff auf alle Pakete und zusätzliche Lernmethoden.
Mit folgendem Lernsystem weiterlernen: (Zufall und Fokus nur mit Abo)