Qualifikation als Werk
Handelt es sich beim bestellten Vertragsgegenstand um eine individuell für den Besteller und nicht serienmässig herzustellende Sache, so ist der Vertrag als Werkvertrag zu qualifizieren. Kaufvertrag wenn: dem Besteller gleichgültig ist, ob der Gegenstand schon bestehet oder erst noch hergestellt werden muss oder ob ihn der Lieferant ohnehin hergestellt hätte.