7. In einem Arbeitsvertrag steht: "Vom Gehalt werden folgende Beiträge in Abzug gebracht:
- Arbeitnehmerbeiträge an die AHV/IV/ALV und EO sowie NBU gemäss den gesetzlichen Bestimmungen
- Hälftiger Prämienanteil für die BVG Versicherung
- Hälftiger Prämienanteil für die Krankentaggeldversicherung."
A) Darf diese Regelung getroffen werden?
B) Welches ist die Folge, falls die Regelung unzulässig ist?