Lohnadministration (PAZ) | Karte 269098
Frage
Der Arbeitgeber muss dem Lohn die gesetzlich vorgeschribenen und vertraglich vereinbarten Lohnabzüge (z.B. Sozialversicherungen) vornehmen sowie Leistungen aus div. Sozialversicherung mit der Entschädigung verrechnen:
Antwort
Mit folgendem Lernsystem weiterlernen:
(Zufall und Fokus nur mit Abo)