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Lohnadministration (PAZ) | Karte 269098

Frage

Der Arbeitgeber muss dem Lohn die gesetzlich vorgeschribenen und vertraglich vereinbarten Lohnabzüge (z.B. Sozialversicherungen) vornehmen sowie Leistungen aus div. Sozialversicherung mit der Entschädigung verrechnen:

Antwort

Mit folgendem Lernsystem weiterlernen:
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