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Nachweis de geschäftsmässig begründeten Aufwandes

- Gesellschaften können keine pauschale Kostendeckungen mehr geltend machen
- Aufwendungen müssen begründet und belegt werden
- müssen dem Drittvergleich standhalten dealing at arms length
- Offenlegung der wahren Leistungsempfänger, bei Zahlungen an Gesellschaften in Steueroasen
- Einreichung von Planbilanzen und Planerfolgsrechnungen

Kann der Nachweis nicht vollständig erbracht werden, nimmt die ESTV eine Aufrechnung nach pflichtgemässen Ermessen vor.
 
   
Frage: Was sind die Eckpunkte vom Ausland-Ausland-Geschäft?
Paket: Kreisschreiben DBG
 
 
   
 

 

 

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