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Nachweis de geschäftsmässig begründeten Aufwandes - Gesellschaften können keine pauschale Kostendeckungen mehr geltend machen - Aufwendungen müssen begründet und belegt werden - müssen dem Drittvergleich standhalten dealing at arms length - Offenlegung der wahren Leistungsempfänger, bei Zahlungen an Gesellschaften in Steueroasen - Einreichung von Planbilanzen und Planerfolgsrechnungen Kann der Nachweis nicht vollständig erbracht werden, nimmt die ESTV eine Aufrechnung nach pflichtgemässen Ermessen vor. |
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| Frage: Was sind die Eckpunkte vom Ausland-Ausland-Geschäft? Paket: Kreisschreiben DBG |
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