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Der Grundsatz von Treu und Glauben untersagt sowohl den Behörden wie auch den Privaten, sich in ihren öffentlichrechtlichen Rechtsbeziehungen widersprüchlich oder rechtsmissbräuchlich zu verhalten. Er gebietet staatlichen Organen und Privaten ein loyales und vertrauenswürdiges Verhalten im Rechtsverkehr. Behandlung nach Treu und Glauben kann jedoch nur fordern, wer nicht selber in relevanter Weise gegen dieses Gebot verstossen hat. |
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| Frage: Was untersagt das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und des Rechtsmissbrauchs? Paket: steuerverfahrensrecht |
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