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| Der Grundsatz von Treu und Glauben zählt nach schweizerischen Rechtsverständnis zu den grundlegenden Rechtsprinzipien (Art. 2 ZGB) und bestimmt auch die Beziehungen zwischen Staat und Privaten. Der Grundsatz ist im Sinn einer grundlegenden Handlungsmaxime in Art. 5 Abs. 3 BV verankert und verleiht im Grundrechtkatalog den Privaten in der Form des sog. Vertrauensschutzes einen Anspruch auf Schutz ihres berechtigten Vertrauens in das bestimmte Erwartungen begründete Verhalten der Behörden. | ||
| Frage: Was besagt der Grundsatz von Treu und Glauben? Paket: steuerverfahrensrecht |
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