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Der Grundsatz von Treu und Glauben zählt nach schweizerischen Rechtsverständnis zu den grundlegenden Rechtsprinzipien (Art. 2 ZGB) und bestimmt auch die Beziehungen zwischen Staat und Privaten. Der Grundsatz ist im Sinn einer grundlegenden Handlungsmaxime in Art. 5 Abs. 3 BV verankert und verleiht im Grundrechtkatalog den Privaten in der Form des sog. Vertrauensschutzes einen Anspruch auf Schutz ihres berechtigten Vertrauens in das bestimmte Erwartungen begründete Verhalten der Behörden.  
   
Frage: Was besagt der Grundsatz von Treu und Glauben?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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