| Lernkaertchen.ch gemeinsam einfach lernen |
» Start | Eingeben
| meine Pakete » Login / Registrieren | |
Antwort |
Angezeigt: 68 mal Link senden |
|
Man kann zum Sachverhalt eine verbindliche, schriftliche Auskunft (sog. Vorbescheid, auch Ruling) der Steuerbehörden einholen. |
||
| Frage: Der Steuerpflichtige möchte Gewähr haben, dass ein von ihm abgeklärter Steuerfall auch von der Steuerbehörde so taxiert wird. Welche Möglichkeiten hat er? Paket: steuerverfahrensrecht |
||
| Nächste Frage » | ||
|
|