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Man kann zum Sachverhalt eine verbindliche, schriftliche Auskunft (sog. Vorbescheid, auch Ruling) der Steuerbehörden einholen.

 
   
Frage: Der Steuerpflichtige möchte Gewähr haben, dass ein von ihm abgeklärter Steuerfall auch von der Steuerbehörde so taxiert wird. Welche Möglichkeiten hat er?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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