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Nein. Die postalische Zustellung einer Steuerveranlagung ins Ausland ist völkerrechtswidrig. Eröffnungen, die unter Verletzung dieser Vorschriften bei Adressaten im Ausland vorgenommen werden, sind denn auch grundsätzlich als ungültig zu betrachten.  
   
Frage: Darf eine Steuerveranlagung ins Ausland versandt werden?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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