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Als neu gilt, was sich nicht bereits in den Akten der Steuerbehörde befand. Grundsätzlich darf sich die Veranlagungsbehörde auf die Deklaration des Steuerpflichtigen verlassen, jedenfalls dann, wenn keine Anzeichen auf Unrichtigkeit bestehen. |
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| Frage: Was gilt im Nachsteuerverfahren als neue Tatsache? Paket: steuerverfahrensrecht |
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