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Die Beschwerde muss in einer Amtssprache abgefasst werden und die Begehren, deren (gedrängte) Begründung, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt, mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift enthalten.  
   
Frage: Welche Formerfordernis gelten bei der Böra?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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