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| Die Beschwerde muss in einer Amtssprache abgefasst werden und die Begehren, deren (gedrängte) Begründung, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt, mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift enthalten. | ||
| Frage: Welche Formerfordernis gelten bei der Böra? Paket: steuerverfahrensrecht |
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