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| Neue Tatsachen und Beweismittel dürfen nur soweit vorgebracht werden, als erst der vorinstantzliche Entscheid dazu Anlass gibt. Neue Begehren sind unzulässig (Art. 99 DBG) | ||
| Frage: Können vor Bundesgericht neue Tatsachen oder Anträge gestellt werden? Paket: steuerverfahrensrecht |
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