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Neue Tatsachen und Beweismittel dürfen nur soweit vorgebracht werden, als erst der vorinstantzliche Entscheid dazu Anlass gibt. Neue Begehren sind unzulässig (Art. 99 DBG)  
   
Frage: Können vor Bundesgericht neue Tatsachen oder Anträge gestellt werden?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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