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- Verletzung von Bundesrecht mit Einschluss des Völkerrechts - rechtsfehlerhafte Ausübung des Ermessens - Sachverhaltsfehler: kann nur gerügt werden, die Vorinstanz habe den Sachverhalt offensichtlich unrichtig festgestellt oder die Sachverhaltsfeststellung beruhe auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Art. 95 BGG. |
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| Frage: Was kann mit der Böra gerügt werden? Paket: steuerverfahrensrecht |
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