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- Verletzung von Bundesrecht mit Einschluss des Völkerrechts
- rechtsfehlerhafte Ausübung des Ermessens
- Sachverhaltsfehler: kann nur gerügt werden, die Vorinstanz habe den Sachverhalt offensichtlich unrichtig festgestellt oder die Sachverhaltsfeststellung beruhe auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Art. 95 BGG.
 
   
Frage: Was kann mit der Böra gerügt werden?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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