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Er kann innert 30 Tagen nach dem Einspracheentscheid schriftlich Beschwerde bei der Steuerrekurskommission führen (Art. 140 Abs. 1 DBG).  
   
Frage: Was kann ein Steuerpflichtiger unternehmen, wenn seine Einsprache abgelehnt wurde?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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