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Die Mitwirkungspflicht muss verhältnismässig sein. Stehen Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis, ist die Grenze überschritten.  
   
Frage: Wo liegt die Grenze der Mitwirkungspflicht?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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