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Er muss alles tun, um eine vollständige und richtige Veranlagung zu ermöglichen (Art. 126 DBG). Er muss mündlich und schriftlich Auskunft erteilen und Akten einreichen.  
   
Frage: Was für Mitwirkungspflichten hat ein Steuerpflichtiger?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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