Antwort

Angezeigt: 82 mal
Link senden

Nach dem 30. Tag. Fällt der 30. Tag auf einen Samstag oder Sonntag verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag (Art. 133 Abs. 1 DBG)  
   
Frage: Wann läuft die Einsprachefrist ab?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

© by Aisberg GmbH : Webdesign und Online-Marketing