Antwort

Angezeigt: 57 mal
Link senden

Nein. Art. 132 DBG verlangt nur Schriftlichkeit.  
   
Frage: Muss eine Einsprache begründet werden?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

© by Aisberg GmbH : Webdesign und Online-Marketing