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Schriftlich und muss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten (Art. 116 DBG) Bei Ehegatten ist die Verfügung an beide zu adressieren (Art. 113 DBG) Zusätzlich wird verlangt, dass die Veranlagungsverfügung auch die Steuerfaktoren, den Steuersatz un die Steuerbeträge enthält und die Abweichungen sind bekanntzugeben (Art. 131 Abs. 2 DBG). Eine Begründung wird nicht verlangt. |
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| Frage: Wie muss eine Verfügung oder ein Entscheid einem Steuerpflichtigen eröffnet werden? Paket: steuerverfahrensrecht |
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