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Nein. Die in rechtlich und tatsächlich ungetrennt lebender Ehe Ehegatten haben die Verfahrensrechte und -pflichten gemeinsam zu erfüllen (Art. 113 Abs. 1 DBG). Deshalb müssen beide unterschreiben. Die Steuerbehörde setzt eine Nachfrist. Wird dieser nicht nachgekommen, nimmt die Steuerbehörde die vertragliche Vertretung an (Art. 113 Abs. 2 DBG) |
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| Frage: Kann eine Steuererklärung nur von einem Ehepartner unterschrieben werden? Paket: steuerverfahrensrecht |
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