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Die ESTV trifft von Amtes wegen oder auf Verlangen einen Entscheid (Art. 63 MWSTG). Erst gegen diesen kann innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden. Einspracheentscheide der ESTV können innert 30 Tagen nach Eröffnung der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Gegen deren Entscheid ist innert 30 Tagen Beschwerde in öffentlich rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht möglich. |
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| Frage: Wei verläuft der Rechtsmittelweg, wenn die ESTV eine Ergänungsabrechnung erlässt bzw. generell, wenn Fragen der Erhebung der MWST umstritten sind? Paket: steuerverfahrensrecht |
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