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| Bei rechtskräftigen Entscheiden hingegen urteilt der kantonale Rechtsöffnungsrichter (Art. 69 Abs. 3 MWSTG) | ||
| Frage: Wer ist zuständig zur Beseitigung eines Rechtsvorschlages, wenn es sich um eine rechtskräftig festgesetzte Steuerforderung handelt? Paket: steuerverfahrensrecht |
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