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Bei rechtskräftigen Entscheiden hingegen urteilt der kantonale Rechtsöffnungsrichter (Art. 69 Abs. 3 MWSTG)  
   
Frage: Wer ist zuständig zur Beseitigung eines Rechtsvorschlages, wenn es sich um eine rechtskräftig festgesetzte Steuerforderung handelt?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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