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Im Umfang des simulierten Darlehens ist dieses in der Steuerbilanz der AG zu korrigieren und im EK ist eine sog. Minusreserve zu bilden. Das Darlehen gilt insoweit als nicht mehr vorhanden. Die in der noch offenen Periode ertragswirksam verbuchten Zinsen auf der Erhöhung des Darlehens sind zudem erfolgswirksam zu korrigieren.  
   
Frage: Wie erfolgt die Korrektur bei der Aktiengesellschaft, wenn ein simuliertes Darlehen vorliegt?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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