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Sobald die Steuerbehörde feststellen, dass das Darlehen nicht mehr zurückbezahlt werden soll, ist eine steuerliche Korrektur vorzunehmen. Es darf nur eine Korrektur im Umfang der Simulation erfolgen. Was früher als echtes Darlehen, da einem Drittvergleich standhält, anerkannt worden ist, darf nicht aufgerechnet werden.  
   
Frage: Wie wird ein simuliertes Darlehen gehandhabt?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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