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Ja. Im Verhältnis zwischen Steuerbehörde und der Bank gilt das Bankgeheimnis, was verhindert, dass die Steuerbehörde die Auskünfte subsidiär von der Bank erhalten kann (Art. 127 Abs. 2 DBG)  
   
Frage: Gilt das Bankgeheimnis zwischen Steuerbehörde und Bank?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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