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| Ja. Im Verhältnis zwischen Steuerbehörde und der Bank gilt das Bankgeheimnis, was verhindert, dass die Steuerbehörde die Auskünfte subsidiär von der Bank erhalten kann (Art. 127 Abs. 2 DBG) | ||
| Frage: Gilt das Bankgeheimnis zwischen Steuerbehörde und Bank? Paket: steuerverfahrensrecht |
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