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Die Erbin ist verpflichtet, über die der Steuebehörde bekannten Vermögenswerte Auskunft zu geben, sofern dies für die Veranlagung notwendig ist und soweit die Veranlagung noch offen sind.  
   
Frage: Was sind die Pflichten einer Erbin im Veranlagungsverfahren?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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