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| Die Erbin ist verpflichtet, über die der Steuebehörde bekannten Vermögenswerte Auskunft zu geben, sofern dies für die Veranlagung notwendig ist und soweit die Veranlagung noch offen sind. | ||
| Frage: Was sind die Pflichten einer Erbin im Veranlagungsverfahren? Paket: steuerverfahrensrecht |
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