Antwort

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Nein. Das Bankgeheimnis gilt gegenüber dem Erblasser bzw. seiner Erbin nicht.  
   
Frage: Kann sich eine Bank im Todesfall auf das Bankgeheimnis berufen und die Auskunft verweigern?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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