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- ist eine Bestandesaufnahme - zur Ueberprüfung der Steuerbehörde, ob die verstorbene Person und der mit ihr gemeinsam veranlagte Ehegatte ihren Steuerpflichten nachgekommen ist. - Inventar ist ein Hilfsmittel für die Veranlagung des Erblassers bis zum Todestag und für die Erben ab Todestag bezüglich ihres Erbteils. |
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| Frage: Für was wird das Inventar erstellt? Paket: steuerverfahrensrecht |
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