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- ist eine Bestandesaufnahme
- zur Ueberprüfung der Steuerbehörde, ob die verstorbene Person und der mit ihr gemeinsam veranlagte Ehegatte ihren Steuerpflichten nachgekommen ist.
- Inventar ist ein Hilfsmittel für die Veranlagung des Erblassers bis zum Todestag und für die Erben ab Todestag bezüglich ihres Erbteils.
 
   
Frage: Für was wird das Inventar erstellt?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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