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Nein. Die Praxis ermöglicht jedoch eine Nachdeklaration, solange die Veranlagung noch nicht definitiv ist. Die ESTV macht zu dieser "erweiterten Deklarationsmöglichkeit" eine Einschränkung im Fall von betrügerischen Machenschaften oder offesichtlicher Hinterziehungsabsicht. Die Rückerstattung wird insbesondere auch verweigert, wenn Aktionäre di in ihrer Gesellschaft nicht verbuchten Einnahmen in die eigene Tasche steckt.  
   
Frage: Wird die VST bei nicht ordnungsgemässer Deklaration zurückerstattet?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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