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Ja. Das Rückgängigmachen ist zulässig wegen dem Grundsatz von Treu und Glauben.  
   
Frage: Kann ein Rechtsgeschäft, welches aufgrund einer falschen Auskunft gegeben wurde, rückgängig gemacht werden?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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