| Lernkaertchen.ch gemeinsam einfach lernen |
» Start | Eingeben
| meine Pakete » Login / Registrieren | |
Antwort |
Angezeigt: 43 mal Link senden |
|
- Die Amtsstelle war für die Auskunftserteilung zuständig und durfte jedenfalls als zuständig angesehen werden - Die Unrichtigkeit des Bescheides war für den Empfänger nicht ohne weiteres erkennbar - Die Auskunft erfolgte gestützt auf einen vollständigen Sachverhalt in einem konkreten Einzelfall - Im Vertrauen auf die Auskunft sind irreversible Dispositionen getroffen worden - Keine veränderte Rechtsgrundlage seit der Auskunftserteilung |
||
| Frage: Welches sind die Voraussetzungen für das Vorliege einer verbindlichen Auskunft seitens der Steuerbehörde? Paket: steuerverfahrensrecht |
||
| Nächste Frage » | ||
|
|