Antwort

Angezeigt: 43 mal
Link senden

- Die Amtsstelle war für die Auskunftserteilung zuständig und durfte jedenfalls als zuständig angesehen werden
- Die Unrichtigkeit des Bescheides war für den Empfänger nicht ohne weiteres erkennbar
- Die Auskunft erfolgte gestützt auf einen vollständigen Sachverhalt in einem konkreten Einzelfall
- Im Vertrauen auf die Auskunft sind irreversible Dispositionen getroffen worden
- Keine veränderte Rechtsgrundlage seit der Auskunftserteilung
 
   
Frage: Welches sind die Voraussetzungen für das Vorliege einer verbindlichen Auskunft seitens der Steuerbehörde?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

© by Aisberg GmbH : Webdesign und Online-Marketing