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Nein. Falsche Vorstellungen über die Steuerfolgen stellen keinen Revisionsgrund dar.  
   
Frage: Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nicht über die Steuerfolgen und ist nun darüber erschrocken. Berechtigt ihn dies zu einer Revision?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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