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Entschuldigungsgründe führen zur Wiederherstellung der Frist bzw. bewirken, dass auf ein verspätet eingereichtes Rechtsmittel eingetreten wird. Das Rechtsmittel muss innert 30 Tagen nach Wegfall des Hinderungsgrund eingereicht und der Hinderungsgrund nachgewiesen werden.  
   
Frage: Was sind die Folgen, wenn den Entschuldigungsgründen entsprochen wird?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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