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Es gilt die Unschuldsvermutung und die beschuldigte Person darf nicht gezwungen werden, im Strafverfahren mitzuwirken (Recht zu schweigen und sich nicht selber belasten zu müssen).

Macht der Steuerpflichtige davon Gebrauch kann er keine Busse erhalten wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht.
 
   
Frage: Was sind die Garantien im Strafverfahren (gemäss EMRK)?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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