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Ja. Gemäss Art. 181 Abs. 2 i.V.m. Art. 177 DBG ist eine Gehilfenschaft der AG möglich.

 
   
Frage: Kann eine Aktiengesellschaft wegen Gehilfenschaft zur Hinterziehung Dritter bestraft werden?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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