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| Nein. Gemäss Art. 186 DBG genügt es, dass die gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunde den Steuerbehörden eingereicht wurden. Mit diesem Akt ist der Steuerbetrug bereits vollendet. | ||
| Frage: Gibt es einen versuchten Steuerbetrug? Paket: steuerverfahrensrecht |
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