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Nein. Gemäss Art. 186 DBG genügt es, dass die gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunde den Steuerbehörden eingereicht wurden. Mit diesem Akt ist der Steuerbetrug bereits vollendet.  
   
Frage: Gibt es einen versuchten Steuerbetrug?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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