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Wenn der Antragsteller als Revisionsgrund vorbringt, was er bei der ihm zumutbaren Sorgfalt schon im ordentlichen Verfahren hätte geltend machen können.  
   
Frage: Wann ist eine Revision gemäss Art. 147 Abs. 2 DBG ausgeschlossen?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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