Antwort

Angezeigt: 208 mal
Link senden

Ersetzen eines handelsrechtskonformen Wertansatzes duch eine andere handelsrechtskonforme Bewertung. Mit der Abnahme der Jahresrechnung der GV ist die Bilanz definitiv und nicht mehr abänderbar. Dies gilt auch steuerrechtlich.  
   
Frage: Was versteht man unter Bilanzänderung?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

© by Aisberg GmbH : Webdesign und Online-Marketing