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| Ersetzen eines handelsrechtskonformen Wertansatzes duch eine andere handelsrechtskonforme Bewertung. Mit der Abnahme der Jahresrechnung der GV ist die Bilanz definitiv und nicht mehr abänderbar. Dies gilt auch steuerrechtlich. | ||
| Frage: Was versteht man unter Bilanzänderung? Paket: steuerverfahrensrecht |
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