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- wenn die Verfügung einen schweren Mangel aufweist
- wenn der Mangel offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist
- die Rechtssicherheit durch Annahme der Nichtigkeit nicht ernsthaft gefährdet wird

sog. Evidenztheorie
 
   
Frage: Wann wird Nichtigkeit bei einem Verwaltungsakt angenommen?
Paket: steuerverfahrensrecht
 
 
   
 

 

 

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