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- Besteuerung einer Betriebsstätte, die ein Unternehmen eines VSt im anderen VSt hat, darf im anderen Staat nicht ungünstiger sein als die Besteuerung von Unternehmen des anderen Staates, die die gleiche Tätigkeit ausüben.
- Schweiz. Regelung, wonach mind. das in der CH erzielte Einkommen zum Satz, der dem in der CH erzielten Einkommen entspricht, zu versteuern, ist unproblematisch, solange die direkte Ausscheidungsmethode angewandt wird.
- Verweigerung der pauschalen Steueranrechnung auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen ist problematisch
 
   
Frage: Was besagt das Verbot der Betriebsstättendiskriminierung?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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