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- Angeforderte Bescheinigung verweigern (Ansässigkeitsbescheinigung), Weiterleitung des Antragsformulars verweigern oder bereits abgegebene Bescheinigung widerrufen - Einforderung der QST des anderen Vertragsstaates im Ausmass der ungerechtfertigt beanspruchten Steuerentlastung - Wenn keine andere Massnahme die Steuerentlastung wirkungsvoll verhindert, informiert die ESTV die Steuerbehörde des Partnerstaates - Strafbestimmungen gemäss Art. 61 VStG, wobei auch der Versuch und die Vereitelung der Anwendung von BRB 62 unter Strafe gestellt werden. |
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| Frage: Wenn die Vorschriften vom BRB 62 nicht eingehalten werden, was können die Behörden für Massnahmen ergreifen? Paket: Internationales Steuerrecht |
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