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- Angeforderte Bescheinigung verweigern (Ansässigkeitsbescheinigung), Weiterleitung des Antragsformulars verweigern oder bereits abgegebene Bescheinigung widerrufen
- Einforderung der QST des anderen Vertragsstaates im Ausmass der ungerechtfertigt beanspruchten Steuerentlastung
- Wenn keine andere Massnahme die Steuerentlastung wirkungsvoll verhindert, informiert die ESTV die Steuerbehörde des Partnerstaates
- Strafbestimmungen gemäss Art. 61 VStG, wobei auch der Versuch und die Vereitelung der Anwendung von BRB 62 unter Strafe gestellt werden.
 
   
Frage: Wenn die Vorschriften vom BRB 62 nicht eingehalten werden, was können die Behörden für Massnahmen ergreifen?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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