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Nein. Dann wird auf die Bestimmung der Dividendenzahlung verzichtet.

Die anderen Punkte müssen aber eingehalten werden.
 
   
Frage: Liegt automatisch ein Missbrauch vor, wenn die Gesellschaft einen Verlust ausweist und demzufolge keine Dividenden ausschütten kann?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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