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Nein. Dann wird auf die Bestimmung der Dividendenzahlung verzichtet. Die anderen Punkte müssen aber eingehalten werden. |
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| Frage: Liegt automatisch ein Missbrauch vor, wenn die Gesellschaft einen Verlust ausweist und demzufolge keine Dividenden ausschütten kann? Paket: Internationales Steuerrecht |
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