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Aus den abkommensbegünstigten Einkünften muss eine schweiz. Gesellschaft, an der nicht abkommensberechtige Personen wesentlich interessiert sind, eine angemessene Gewinnausschüttung vornehmen (Verbot der Gewinnhortung).  
   
Frage: Was bedeutet der Begriff Gewinnhortung beim Missbrauchsbeschluss BRB 1962?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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