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| Die Einkünfte, für die eine Steuerentlastung beansprucht wird (abkommensbegünstigte Einkünfte), dürfen nicht zu einem wesentlichen Teil unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung von Ansprüchen nicht abkommensberechtigter Personen verwendet werden (Verbot des Durchlaufs). | ||
| Frage: Was versteht man unter übermässige Weiterleitung im Bezug auf die Missbrauchsbestimmung BRB 1962? Paket: Internationales Steuerrecht |
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