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| Diese Inanspruchnahme ist missbräuchlich, wenn eine natürliche oder jur. Person oder Personengesellschaft mit Wohnsitz oder Sitz in der CH dazu führt, dass die Steuerentlastung zu einem wesentlichen Teil direkt oder indirekt nicht abkommensberechtigten Personen zugute kommt. | ||
| Frage: Wann ist eine missbräuchliche Inanspruchnahme einer Steuerentlastung gemäss BRB 62 gegeben? Paket: Internationales Steuerrecht |
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