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Als ungerechtfertigt gilt die Inanspruchnahme, wenn die im DBA umschriebenen Voraussetzungen, wie insbesondere Wohnsitz oder Sitz in der CH, Recht zur Nutzung, Versteuerung, nicht erfüllt sind oder wenn sie missbräuchlich erfolgt.  
   
Frage: Wann gilt eine Insanspruchnahme einer Steuerentlastung als ungerechtfertigt?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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