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1) Grundsatz des dealing at arms length 2) Erstberichtigung durch Vertragsstaat, bei welchem der Gewinn nicht richtig besteuert wurde (Primary Adjustment) 3) Gegenberichtigung durch anderen Vertragsstaat (Corresponding Adjustment) CH = Corresponding Adjustment vor rechtskräftiger Veranlagung = Gegenberichtigung jederzeit möglich nach rechtskräftiger Veranlagung = nur noch mittels Verständigungsverfahren |
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| Frage: Wie ist bei verbundenen Unternehmen nach OECD-MA Art. 9 vorzugehen? Paket: Internationales Steuerrecht |
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