Antwort

Angezeigt: 65 mal
Link senden

1) Grundsatz des dealing at arms length
2) Erstberichtigung durch Vertragsstaat, bei welchem der Gewinn nicht richtig besteuert wurde (Primary Adjustment)
3) Gegenberichtigung durch anderen Vertragsstaat (Corresponding Adjustment)

CH = Corresponding Adjustment
vor rechtskräftiger Veranlagung = Gegenberichtigung jederzeit möglich
nach rechtskräftiger Veranlagung = nur noch mittels Verständigungsverfahren
 
   
Frage: Wie ist bei verbundenen Unternehmen nach OECD-MA Art. 9 vorzugehen?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

© by Aisberg GmbH : Webdesign und Online-Marketing