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DAmit weist das DBA entweder dem Quellen oder dem Ansässigkeitsstaat das ausschliessliche Besteuerungsrecht zu.
Der andere Staat darf in diesem Fall nicht besteuern, sondern hat das Einkommen unbedingt von der Steuer freizustellen.
Es handelt sich um eine Verteilungsnorm mit abschliessender Rechtsfolge, d.h. es bedarf zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht der Anwendung des Methodenartikel (Art. 23 OECD-MA)
 
   
Frage: Was bedeutet die Formulierung "kann nur im .... besteuert " werden (im DBA)?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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