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Besteuerung im Schuldnerstaat

Ausnahmen
Besteuerung im Ansässigkeitstaat wenn:
- die Dienste im Ansässigkeitsstaat erbracht worden sind
- der Empfänger entweder Staatsangehöriger des Ansässigkeitsstaates ist oder nicht ausschliesschlich dort ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten
 
   
Frage: Zuteilungsnorm öffentlicher Dienst (Art. 19 OECD-MA)
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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