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Besteuerung am Arbeitsort (Auftrittsstaat) gilt auch für mittelbare Vergütungen (Künstlergesellschaften)  
   
Frage: Zuteilungsnorm Künstler und Sportler (Art. 17 OECD-MA)
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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